_ (pag. 949 Z. 23 ff.), bevor er ihr sagte «Alle Juden werden sterben!» und «Hitler hatte Recht!». U.________ hielt denn auch fest: «Seine Haltung war sehr bedrohlich» (pag. 954 Z. 77). Hinzu kommt, dass der Beschuldigte nach eigenen Angaben unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen war und keine Kontrolle mehr über sich hatte (pag. 2088 Z. 281), was auch U.________ so wahrnahm (pag. 949 Z. 23 f.; pag. 953 Z. 45 f.). Seine Ausrufe «Alle Juden werden sterben!» und «Hitler hatte Recht!» stellten unter diesen Umständen keine allgemeinen Äusserungen mehr dar, sondern trugen implizit die Drohung in sich, gegen U._____