874 Z. 29 ff.). Zuletzt führte er anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung aus: «Ich hatte bei diesem Vorfall viel Stress und keine Kontrolle über mich. Ich gebe zu, dass das nicht richtig war von mir» (pag. 2088 Z. 280 ff.). Des Weiteren gingen an diesem Abend bei der X.________ AG mehrere Meldungen über einen Störenfried ein, woraufhin der Beschuldigte in BC.________ durch die X.________ Security angehalten und der Polizei übergeben wurde (pag. 939). Die Polizei hielt fest, der Beschuldigte habe um 22:28 Uhr den X.________-Zug in Richtung BC.________ genommen. Dies ist durch das von der X.______