Es ist folglich auf die glaubhaften Aussagen von U.________ abzustellen. Die Sachverhaltsumschreibung in der Anklageschrift erachtet das Gericht als erstellt. 20.4 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte vor, U.________ habe ausgesagt, der Täter habe hellbraune Haut gehabt (pag. 949 Z. 45). Dies treffe auf den Beschuldigten aber nicht zu (pag. 2095).