Zusammenfassend erachtet das Gericht die Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich der angeklagten Handlung als nicht glaubhaft, resp. die Aussagen von U.________ als detailreich und stimmig und kann sich auf diese abzustützen. Für die nachstehende rechtliche Würdigung wird daher auf den in der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalt abgestellt.