Dies, nachdem bei der X.________ AG mehrere Meldungen über einen Störenfried im betreffenden Zug eingegangen seien (pag. 939). Der Beschuldigte gab an, er habe an jenem Abend «blaue Pillen» genommen, sei danach in den Zug nach BI.________ gestiegen und könne sich danach an nichts mehr erinnern. Er entschuldige sich jedoch für das Vorgefallene (pag. 939; pag. 944 Z. 20 ff., 46 ff. und 52 ff.). Ausserdem akzeptierte der Beschuldigte den Vorwurf, an jenem Abend um 23:01 Uhr auf der X.________-Zugstrecke zwischen BI.________ und BC.