Dies, nachdem der Beschuldigte eine junge Frau, welche mit U.________ im Abteil gesessen sei, sexuell belästigt (verbale Belästigung und Berühren am Innenschenkel) und U.________ den Beschuldigten verbal zurechtgewiesen und dessen Hand vom Innenschenkel der jungen Frau weggenommen gehabt habe (Drohung). Zum Rahmengeschehen lässt sich dem Anzeigerapport vom 5. März 2014 entnehmen, dass U.________ am Schalter der Polizeiwache BH.________ meldete, sie sei zusammen mit einer jungen Frau in einem Vierer-Abteil gesessen, als sich ein dunkelhäutiger Mann zu ihnen gesetzt habe.