18.1 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, T.________ in Angst und Schrecken versetzt zu haben, indem er diesem gesagt habe, er werde ihn umbringen und ihn dazu mit einem Messer bedroht habe. Zum Rahmengeschehen lässt sich dem Anzeigerapport vom 21. Oktober 2013 entnehmen, dass sich T.________ am 18. Oktober 2013 am Schalter der Polizeiwache BC.________ meldete und angab, er sei zuvor am Bahnhof BC.________ durch unbekannte Täterschaft mit einem Küchenmesser und verbal bedroht worden. Er hatte die unbekannte Täterschaft mittels Mobiltelefon fotografieren können.