Die Aussagen von R.________ wirken daher glaubhaft. Den Aussagen des Beschuldigten kann demgegenüber kein Glaube geschenkt werden. Angesprochen auf den Vorwurf, wurde er ausfällig und blies zum Gegenangriff («Meine Frau ist eifersüchtig. Meine Frau wollte einfach Theater machen. Ich kann es mir nicht vorstellen, warum er so etwas behauptet. Meine Frau hat Probleme mit dem Kopf. Sie will mich einfach fertig machen», pag. 523 Z. 60 ff.). Zudem ist die vorgeworfene Drohung für Beschuldigten alles andere als persönlichkeitsfremd (vgl. oben, Ziff. IV – VI, sowie unten, Ziff. VIII und IX).