58 Antworten suggeriert worden wären. Er belastete den Beschuldigten dabei nicht über Gebühr («Momentan habe ich mit Herrn A.________ keine Probleme», pag. 532 Z. 69) und gab neutrale Drittpersonen an, die allenfalls weitere Aussagen zum Vorfall machen könnten («Sie heisst AZ.________ und ist die Leiterin des Durchgangszentrums», pag. 532 Z. 86 f.). Zudem handelte es sich um ein singuläres Ereignis («Seit dieser Anzeige habe ich nichts mehr von ihm gehört», pag. 532 Z. 69 f.). Die Aussagen von R._____