16.1 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, R.________ in Angst und Schrecken versetzt zu haben, indem er diesen am Telefon mit dem Tode bedroht und gesagt habe, er werde auch seine Eltern töten und ihnen allen den Kopf abhacken. Zum Rahmengeschehen gab R.________ an, der Beschuldigte habe ihn an jenem Tag angerufen, um von ihm zu verlangen, dass er seine Schwester, die Privatklägerin 1, dazu bewege, ihre Anzeigen gegen den Beschuldigten zurückzunehmen. R.________ habe dies verweigert, worauf der Beschuldigte ihm gedroht habe (pag. 528 Z. 57 ff.).