Er sagte das immer wieder, auch wenn er anruft. Er sagte mir, dass er mich kalt mache oder mir mit Säure das Gesicht verätzen werde» (pag. 474 Z. 94 ff.). Die Antwort der Privatklägerin 1 bezog sich noch einmal auf die Situation im Auto («[…] wenn ich nicht sage, was er sagt, […]») und stand somit zweifelsfrei im Kontext zum Vorfall vom 18. April 2013. Der Einschub «Er sagte das immer wieder, auch wenn er anruft», ändert daran nichts. Demgegenüber zeigte sich der Beschuldigte ausweichend, als er auf den Vorwurf der Drohung angesprochen wurde (pag. 468 Z. 225 ff.), so dass er von der einvernehmenden Staatsanwältin erneut zur Beantwortung der Frage angehalten werden musste (pag.