53 AT.________ zu machen. Er sagte mir, ich solle sagen, dass AT.________ ein Messer hatte. In Wahrheit war es aber mein Ex, der das Messer hatte. Er sagte mir, dass er mich tötet, wenn ich das nicht bei der Polizei so aussage» (pag. 474 Z. 73 ff.). Auf Frage, wie der Beschuldigte denn gegen sie gedroht habe bzw. was der Wortlaut der Drohung gewesen sei, wiederholte und präzisierte die Privatklägerin 1 ihre vorangehende Aussage: «Er hat gesagt, dass wenn ich nicht sage, was er sagt, er mich töten werde. Er sagte das immer wieder, auch wenn er anruft.