14.6 Beweiswürdigung der Kammer In Bezug auf den Vorwurf der Drohung kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz und der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. Aus den glaubhaften Aussagen der Privatklägerin 1 geht klar hervor, dass sich der Vorwurf der Drohung auf den 18. April 2013 bezieht. So sagte sie zunächst: «Wir waren beiden im Auto. Er wollte mich zur Polizei bringen, um eine Anzeige gegen