_ ausgesagt, dass der kleinere Mann das Messer in der Hand gehabt habe (pag. 486 Z. 34 f.), weshalb es sich nicht um den Beschuldigten gehandelt haben könne. Es sei um einen Clan gegangen, dessen Mitglieder sich gegenseitig schützen würden und die den Beschuldigten belasten wollten. Der Beschuldigte habe auch früher bereits Schnittverletzungen aufgewiesen, die diese Behauptung stützten (pag. 2095 f.).