52 mehr belastet als nötig, so gibt sie an, es habe ihr nicht wehgetan und er habe sie auch nicht geschlagen (Bd. II, pag. 474, Rz. 111 f.). Die Aussagen von C.________ werden zudem von AY.________ bestätigt, wonach der Beschuldigte C.________ gepackt und ins Auto gezogen habe (Bd. II, pag. 480, Rz. 33 ff.). Der Umstand, dass AT.________ nicht gesehen haben will, dass der Beschuldigte C.________ ins Auto gezogen hat, erscheint ebenfalls logisch, so ist dieser ja bereits zuvor nach Hause geflüchtet.