___ gefahren und an der Q.________ [Strasse] auf die Privatklägerin 1 getroffen ist. Weiter ist unbestritten, dass es im Anschluss eine Auseinandersetzung zwischen AT.________ und dem Beschuldigten gegeben hat. Bestritten ist jedoch, dass der Beschuldigte die Privatklägerin 1 gegen ihren Willen am Arm gepackt und sie ins Auto gezerrt hat und sodann weggefahren ist. Ausserdem bestreitet der Beschuldigte, die Privatklägerin 1 mit dem Tode bedroht zu haben (pag. 464).