51 die Privatklägerin 1 gegen ihren Willen am Arm gepackt und in sein Auto gezerrt zu haben und anschliessend weggefahren zu sein (Nötigung). In Bezug auf das Rahmengeschehen führt der Anzeigerapport vom 19. April 2013 aus, der Beschuldigte habe die von ihm getrennt lebende Privatklägerin 1 an der Q.________ [Strasse] angetroffen und zur Rede gestellt. Dabei sei es zu einem verbalen Streit gekommen. Der Beschuldigte habe die Privatklägerin 1 mit dem Tod bedroht und sie gewaltsam in sein Auto gezerrt.