Er gibt an, er habe keine Probleme mit den Eltern der Privatklägerin 1 (pag. 1249 Z. 159 ff.) und habe auch nicht gesagt, er werde die Kinder mitnehmen (pag. 1249 Z. 164 ff.; pag. 1697 Z. 31 ff.). 12.2 Beweismittel Die Vorinstanz fasste die vorhandenen Beweismittel zutreffend zusammen (pag. 1883), worauf verwiesen werden kann. Für die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wird auf die Ausführungen in E. 3 verwiesen.