49 Privatklägerin 1 gedroht, dass er ihre Eltern töten und die Kinder mitnehmen werde. Die von der Privatklägerin 1 gerufene Polizei sei kurz darauf eingetroffen und habe den Beschuldigten abgeführt (pag. 384). Der Beschuldigte akzeptierte den Vorwurf, am fraglichen Tag mit seiner Körpergewalt die Wohnungstüre der Privatklägerin 1 eingedrückt zu haben (Ziff. I.8.1 Anklageschrift [nachfolgend: AKS]). Er bestreitet jedoch, die Privatklägerin 1 bedroht zu haben. Er gibt an, er habe keine Probleme mit den Eltern der Privatklägerin 1 (pag.