12.1 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin 1 in Angst und Schrecken versetzt zu haben, indem er ihr gesagt habe, er werde ihre Eltern töten und die Kinder mitnehmen. Zum Rahmengeschehen liess die Privatklägerin 1 in ihrer Strafanzeige vom 14. März 2013 ausführen, der Beschuldigte sei am Nachmittag aufgebracht vor ihrer Wohnung erschienen. Sie habe ihn jedoch nicht eintreten lassen. Der Beschuldigte habe sodann wütend auf die Eingangstüre eingeschlagen und diese beschädigt. Er habe der