_ deshalb an sich genommen, weil «die Mutter nicht gut zu ihm schaut» (pag. 330 Z. 256 ff.). Ein weiteres Mal gab er an, er habe AS.________ lediglich ein Geschenk geben wollen, welches in seinem Auto gewesen sei (pag. 335 Z. 108 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er schliesslich an, er habe AS.________ zwar nicht mitnehmen wollen, er habe aber auch nicht gewollt, dass er mit «diesen Leuten» zusammen sei (pag. 1696 Z. 47 f.). Für die Kammer nachvollziehbar ist einzig die Aussage des Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 2. April 2013: «Ja, das habe ich gemacht. Ich habe das Recht dazu. Es ist mein Kind. Ich kann mit meinem Kind machen was ich will» (pag.