Aus den Aussagen der übrigen Beteiligten ergibt sich zudem klar, dass der Beschuldigte im Begriff war, mit AS.________ im Auto wegzufahren und nur durch die Intervention der Anwesenden daran gehindert wurde («A.________ versuchte mit dem Schlüssel das Auto zu starten», pag. 378 Z. 26; «A.________ setzte AS.________ vorne auf den Beifahrersitz. Mein Sohn hat sich gewehrt und geweint. Ich habe geschrien. Da kamen meine Nachbarinnen AV.________ und AW.________ zusammen mit AO.________ um zu helfen. Die anderen Kinder waren alle in der Nähe, die Erwachsenen versuchten, meinen Sohn wieder aus dem Auto zu holen», pag. 341 Z. 71 ff.; «A.________ war mit dem Jungen bereits im Auto.