10.4 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte in Bezug auf den Vorwurf des versuchten Entziehens von Minderjährigen vor, der Beschuldigte habe nur eine kurze Mittagspause gehabt und einfach nur seinen Sohn wieder einmal sehen wollen. Die Argumentation der Vorinstanz mache keinen Sinn. Es sei durchaus nachvollziehbar, dass der Beschuldigte seinen Sohn im Gerangel vor Verletzungen habe schützen wollen. Es seien keine