Der Beschuldigte habe AS.________ auf den Beifahrersitz seines Personenwagens gesetzt und die Fahrzeugtüre geschlossen. Im Anschluss habe er sich auf die Fahrerseite begeben. Zwei Nachbarinnen namens AV.________ und AW.________ seien zum Fahrzeug gekommen und hätten versucht, zusammen mit AO.________ den Knaben aus dem Fahrzeug zu nehmen. Die Privatklägerin 1 habe