_ geschlagen. Die Privatklägerin 1 und AO.________ hätten versucht, AT.________ zu helfen. Dabei hätten AO.________ und die Privatklägerin 1 vom Beschuldigten je eine Ohrfeige ins Gesicht bekommen. Im Anschluss habe der Beschuldigte das jüngste Kind, AS.________, an sich genommen. Er habe ihn mit beiden Händen hochgehoben und ihn in seinen linken Unterarm genommen. AS.________ habe sich gewehrt und geweint. Die Privatklägerin 1 habe AS.________ an beiden Beinen festgehalten. Da AS.________ nach seiner Mutter geschrien habe, habe er einen Schlag auf den Mund bekommen, wodurch seine Unterlippe verletzt worden sei.