Ausserdem wird ihm vorgeworfen, die Privatklägerin 1 in Angst und Schrecken versetzt zu haben, indem er ihr gesagt habe, er werde sie schlagen, in kleine Stücke schneiden, ihre Augen auskratzen und ihr Gesicht verbrennen (Drohung). In Bezug auf das Rahmengeschehen führt der Anzeigerapport vom 10. April 2013 zusammengefasst aus, die Privatklägerin 1 sei am fraglichen Tag mit ihrer Freundin AO.________ und ihrem Kollegen AT.________ um etwa 15:00 Uhr vom Einkaufen in BC.________ nach Hause gekommen. Sie habe sich alsdann mit ihren vier Kindern und den Gästen im Wohnzimmer aufgehalten.