10.1 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe zum Nachteil der Privatklägerin 1 den gemeinsamen Sohn AS.________, welcher sich unter ihrer alleinigen elterlichen Sorge befand, gegen ihren Willen festgehalten und mit sich nehmen wollen (versuchtes Entziehen von Minderjährigen). Ausserdem wird ihm vorgeworfen, die Privatklägerin 1 in Angst und Schrecken versetzt zu haben, indem er ihr gesagt habe, er werde sie schlagen, in kleine Stücke schneiden, ihre Augen auskratzen und ihr Gesicht verbrennen (Drohung).