40 Schweizerin heiraten, weshalb sie wohl wütend geworden sei und bei der Polizei falsch ausgesagt habe (pag. 244 Z. 57 ff.). Sodann gab der Beschuldigte an, er habe die Privatklägerin 1 beim Liebesspiel gewürgt. Das sei aber nicht so schlimm gewesen (pag. 244 Z. 29 ff.; pag. 1245 Z. 32 ff.). Schliesslich behauptete der Beschuldigte, die Privatklägerin 1 habe sich selber gewürgt weil der Beschuldigte ihr angekündet habe, er werde ausziehen und zügeln (pag. 1245 Z. 12 ff.).