[Schulhaus] und erzählte dem Schulleiter, dass sie vor ihrem Ehemann geflüchtet sei, da er sie geschlagen habe (pag. 224 ff.). Bestritten wird vom Beschuldigten, dass er die Privatklägerin 1 mit beiden Händen und einem Schal am Hals gewürgt haben soll. 8.2 Beweismittel Die Vorinstanz fasste die vorhandenen Beweismittel zutreffend zusammen (pag. 1869 ff.), worauf verwiesen werden kann. Für die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wird auf die Ausführungen in E. 3 verwiesen.