8.1 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die Privatklägerin 1 mit beiden Händen und einem Schal am Hals gewürgt zu haben, worauf dieser kurz schwarz vor den Augen geworden sei, ohne dass dies zu einer lebensbedrohlichen Situation geführt habe, was aber Schluckbeschwerden und Druckschmerzen zur Folge gehabt habe. Unbestritten ist, dass sich die Privatklägerin 1 und der Beschuldigte am Morgen des 12. November 2012 verbal gestritten haben. Während des Streits sind die Nachbarin AO.________ und ihre Schwester AP.________ gekommen und haben versucht zu schlichten (pag.