Zudem versuchte sie, ihn mit den Händen nach oben wegzustossen. Auch zeigt die Aussage, dass sie lieber tot wäre, als mit ihm Sex zu haben, dass der Beschuldigte nicht annähernd auf eine Einwilligung hätte schliessen dürfen, als die Privatklägerin 2 ihn schliesslich – aus Resignation, weil sie wollte, dass das Ganze vorbei geht und dass es ihr nicht weh macht sowie um keinen «Brätsch» zu riskieren - machen liess und er daraufhin vaginal in sie eindrang. Von den im Nebenzimmer anwesenden Kollegen des Beschuldigten, AG.