Obwohl sie ihm gesagt hatte, sie wolle keinen Geschlechtsverkehr und sich vorübergehend wieder ins Wohnzimmer begeben hatte, insistierte der Beschuldigte. Nachdem sie wieder ins Zimmer gekommen war und ihr AH.________ im Wohnzimmer gesagt hatte, sie solle machen, was der Beschuldigte sage, drückte er sie vornüber nach unten. Er zog ihr die Hosen nach unten und legte sie aufs Bett. Der Beschuldigte legte sich auf die auf dem Rücken liegende Privatklägerin 2. Obwohl sie ihm nochmals sagte, sie wolle keinen Geschlechtsverkehr und ihn mit den Händen nach oben wegzustossen versuchte, liess der Beschuldigte nicht von seinem Vorhaben ab.