34 6.5 Ergebnis / Erstellter Sachverhalt Es ist auf die Schilderung der Privatklägerin 2 abzustellen, welche grundsätzlich den Anklagesachverhalt wiedergeben. Der Verteidigung ist lediglich insofern beizupflichten, als aus den Aussagen der Privatklägerin 2 nicht hervorgeht, ob der Beschuldigte die Drohung, er werde ihr ihre Kinder wegnehmen, vor oder nach dem Beischlaf äusserte. Die Privatklägerin 2 gab am 16. September 2014 bei der Polizei mündlich an, der Beschuldigte habe ihr gedroht, die Kinder wegzunehmen (pag.