Die vom Beschuldigten zum Besten gegebene Version, wonach die Privatklägerin 2 die Initiative ergriffen, sich vor ihnen allen nackt zur Schau gestellt und letztlich ihn zum Sex benutzt habe, ist mehr als abenteuerlich und erfolgte offensichtlich unter dem Motto «Angriff ist die beste Verteidigung». Seine Erklärung dafür, dass er diese Version nicht schon von Anfang an erzählt hatte (er habe wegen der Drogen ins Gefängnis gewollt), ist schlicht absurd (pag. 1109). Seine Kehrtwende in der dritten Einvernahme wirkt ebenfalls verdächtig: als der Beschuldigte nach den Aussagen seiner Kollegen AG.