Das Aussageverhalten des Beschuldigten spricht für sich. Wer zuerst alles abstreitet, dann mit fadenscheiniger Begründung erst viel später mit einer angeblichen Wahrheit herausrückt und diese dann mehrfach durch eine andere ersetzt, ist nicht glaubwürdig. Die vom Beschuldigten zum Besten gegebene Version, wonach die Privatklägerin 2 die Initiative ergriffen, sich vor ihnen allen nackt zur Schau gestellt und letztlich ihn zum Sex benutzt habe, ist mehr als abenteuerlich und erfolgte offensichtlich unter dem Motto «Angriff ist die beste Verteidigung».