Zusammenfassend erachtet das Gericht die Aussagen des Beschuldigten, insbesondere hinsichtlich des Kerngeschehens, dem Geschlechtsverkehr, als wenig glaubhaft. Der Beschuldigte versuchte in jeder seiner Versionen, sich in ein günstiges Licht zu stellen resp. alle Eventualitäten bereits vorweg zu klären. So gab er beispielsweise eine absurde Erklärung ab, weshalb DNA Spuren von ihm bei E.________ gefunden werden könnten. Weiter gab der Beschuldigte vorerst an, unter dem Einfluss von Kokain habe er keine Lust auf Sex, womit er vermutlich seine Aussagen, dass kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, untermauern wollte.