VII, pag. 1711, Rz. 23 ff.; pag. 1712, Rz. 35 ff.). Entgegen der früheren Version, wonach er den Sex nicht genossen habe, gab er nun an, dass der Sex gut gewesen sei (Bd. VII, pag. 1711, Rz. 38 ff.). Am Ende der Einvernahme führte er entgegen früheren Aussagen aus (vgl. Bd. IV, pag. 1114, Rz. 284 ff.), dass die Türe am fraglichen Abend nicht verschlossen gewesen sei. Dies habe er erst gemacht, als er Angst gehabt habe, dass E.________ wieder in die Wohnung kommen würde (Bd. VII, pag. 1712, Rz. 27 ff.).