Rund 1 ½ Monate später gab der Beschuldigte eine komplett andere Version des fraglichen Abends wieder. Diese habe er jetzt erst erzählt, da er wegen seines Drogenkonsums ins Gefängnis gewollt habe (Bd. IV, pag. 1110, Rz. 85 f.). So gab er an, dass er die Frage von AH.________, ob sie alle mit E.________ Sex haben könnten, noch verneint habe. Er dann aber selber Sex gewollt habe, als sich E.________ nackt ausgezogen, zuerst masturbiert und danach seinen Penis in den Mund genommen habe. Spätestens, als habe sie sich auf ihn gesetzt und ihn geritten, habe er Sex gewollt (Bd. IV, pag. 1109, Rz. 38 ff.; pag. 1111, Rz. 167 ff.).