1094, Rz. 66 f.). E.________ habe sowieso in einem separaten Bett geschlafen (Bd. IV, pag. 1095, Rz. 110 ff.). Eine Vergewaltigung sei schon gar nicht möglich gewesen, da er nicht alleine zu Hause gewesen sei (Bd. IV, pag. 1094, Rz. 73 f.). Zwei Tage später erzählte der Beschuldigte eine etwas ergänzte Version: Nach dem Konsum von Kokain habe sowieso kein Interesse an einer Frau. Zudem seien zu viele Personen in der Wohnung gewesen, um Geschlechtsverkehr zu haben (Bd. IV, pag. 1102, Rz. 125 ff.; Rz. 138 ff.; Bd. IV, pag. 1102, Rz. 138 ff.). Auch für die Möglichkeit, dass womöglich DNA Spuren aufgefunden worden sind, hielt eine