– «Nein. Ich wusste einfach, dass ich keine Chance hatte gegen diesen Typen […]», pag. 1123 Z. 71 f.; «Hat ‹A.________› irgendwelche Gewalt auf Sie ausgeübt?» – «Er hat mich einfach fest gepackt […]», pag. 1123 Z. 83 f.), was ebenfalls für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht. Soweit die Verteidigung vorbringt, die Privatklägerin 2 habe den Ausdruck «freiwillig» verwendet (pag. 2092), reisst sie deren Aussage aus dem Kontext. Die Privatklägerin 2 antwortete auf die Frage, ob sie sich irgendwie gewehrt habe, mit: «Ich wollte ihn wegstossen. Aber wie soll man sich da wehren? Da wird er nur hässig.