Im Gegenteil: Sie schilderte den Ablauf aus ihrer Sicht und verzichtete auf übermässige Belastungen des Beschuldigten (nicht mit einer Waffe bedroht; es habe sie niemand daran gehindert, die Wohnung zu verlassen; bei der Anzeige gehe es ihr nicht um Geld, sie wolle einfach die Uhr und das Geld, das er ihr genommen habe, retour; sie wolle ihm nichts Schlechtes und wolle nicht, dass er deswegen ins Gefängnis müsse). Eindrücklich ist die Schilderung ihrer Gefühle und Empfindungen. So gab sie an, sie habe sich ausgeliefert und «Scheisse» gefühlt (pag. 1123 Z. 71 ff.;