1136 ff.). Anlässlich ihrer oberinstanzlichen Einvernahme vom 23. Mai 2019 bestätigte die Privatklägerin 2 erneut ihre bisherigen Aussagen. Sie gab glaubhaft an, dass sie dem Beschuldigten klar gesagt habe «Nein, ich will das nicht» und «Hör auf!». Dieser habe ihre Ausrufe verstanden, jedoch nicht darauf reagiert und einfach weiter gemacht. Sie habe auch versucht, den Beschuldigten nach oben wegzustossen, was aber nicht gegangen sei. Schliesslich habe sie aufgegeben, weil aufgeben besser sei, als dass es weh tue (pag. 2083 Z. 62 – 91). Sie gab mehrfach an, dass sie grosse Angst habe vor dem Beschuldigten (pag. 2084 Z. 96 f.;