Von sich aus erwähnte sie den Umstand, dass sie beim Beischlaf noch ein Papiertaschentuch in der Vagina gehabt habe. Ihre «Mens» sei bevorgestanden und sie habe das Papiertaschentuch erst am nächsten Tag wieder herausnehmen können (pag. 1123 Z. 101 ff.). Auf Frage präzisierte sie, der Beschuldigte habe ihr nicht nur die erwähnten CHF 20.00 gestohlen, sondern auch noch eine Armbanduhr. Deshalb habe sie ihm dann das Mobiltelefon genommen, welches sie nun der Polizei übergebe (pag. 1123 Z. 108 ff.).