1857 f.), der Beschuldigte habe sie ins Schlafzimmer gerufen, er habe dort auf sie gewartet und sie habe mit ihm „ficken“ müssen (Bd. IV, pag. 1122, Rz. 33 ff.). Als sie ins Zimmer gekommen sei, habe er noch seine Trainerhose getragen und ihr gesagt, dass er sie „ficken“ wolle. Sie habe erwidert, dass sie dies nicht wolle und sei wieder nach vorne gegangen. Dort habe ihr AI.________ gesagt, dass sie mit dem Beschuldigten „ficken“ solle, dann tue es nicht so weh. Sie habe dem Beschuldigten mehrmals gesagt, dass sie ihn nicht „ficken“ wolle (Bd. IV, pag. 1122, Rz. 51 ff.). Der Beschuldigte habe sie vornüber gedrückt und ihr die Hosen ausgezogen.