Dabei räumte sie von Anfang an ein, sich nicht übermässig zur Wehr gesetzt zu haben, weil sie genau gewusst habe, was jetzt passieren werde. Sie erwähnte auch Details zum Rahmengeschehen, wie dass «A.________ [Spitzname]» versucht habe, etwas zu kochen, dass er dann duschen gegangen sei, während sie noch TV geschaut habe. Zum Kerngeschehen sagte sie, wie die Vorinstanz zutreffend zusammenfasste (vgl. pag. 1857 f.), der Beschuldigte habe sie ins Schlafzimmer gerufen, er habe dort auf sie gewartet und sie habe mit ihm „ficken“ müssen (Bd. IV, pag.