passierte, voll aufnahmefähig gewesen sein dürfte. Über die Vergewaltigung als solche gab es vor allem darum nicht allzu viel zu sagen, weil die Privatklägerin 2 zufolge der körperlichen Überlegenheit des Beschuldigten ziemlich rasch resignierte und es einfach über sich ergehen liess. In der ersten polizeilichen Einvernahme vom 24. September 2014 (pag. 1122 ff.) schilderte die Privatklägerin 2 zunächst logisch und nachvollziehbar, wie sie am 15. September 2014 nach J.________ gelangte, wie sie schliesslich mit den drei Typen («A.________ [Spitzname]» =