Die Aussagen der Privatklägerin 2 zum Kerngeschehen sind nachvollziehbar und stimmig. Sie sind teilweise sprunghaft, wirken aber gerade auch deshalb authentisch und enthalten kaum echte Widersprüche oder Aggravierungen, dafür aber einige bemerkenswerte Details. Diese betreffen sowohl den ganzen Ablauf der Geschehnisse, als auch Nebensächlichkeiten. Die Privatklägerin 2 schildert zudem Gedankengänge und beschreibt ihre Gefühle. Die Kammer verkennt indessen nicht, dass es in den Schilderungen der Privatklägerin 2 auch diverse Widersprüche gibt und dass der Akt der Vergewaltigung eher knapp geschildert wird.