te. Schliesslich ist zu beachten, dass sich die Privatklägerin 2 bei ihrer Anzeige inhaltlich äusserst zurückhaltend zeigte. So gab sie beispielsweise an: «Ich glaube, ich habe mich nicht mehr heftig gewehrt, da ich genau wusste, was jetzt passieren wird» (pag. 1122 Z. 59 f.). Auf Frage, ob der Beschuldigte sie bedroht habe, antwortete sie: «Nein. Ich wusste einfach, dass ich keine Chance hatte gegen diesen Typen […]» (pag. 1123 Z. 71 f.). Auf Frage, ob der Beschuldigte Gewalt gegen sie ausgeübt habe, antwortete sie: «Er hat mich einfach fest gepackt […]» (pag. 1123 Z. 83 f.).