Es ist aber auch gut möglich, dass AE.________ die Schilderungen der Privatklägerin 2 nicht vollständig erfasste bzw. dass die Privatklägerin 2 ähnlich sprunghaft erzählte wie in ihren späteren Einvernahmen. In dieser Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass die Privatklägerin 2 im September 2014 regelmässig Drogen (pag. 1138 Z. 431), täglich 40 Milligramm Methadon und unregelmässig auch Valium zu sich nahm. Der untersuchenden Ärztin des IRM erschien sie «verlangsamt» (pag.