Z. 95 ff.). Letzterer bestätigte am 30. September 2014, dass ihm die Privatklägerin 2 von einer Vergewaltigung erzählt hatte, wobei er sich wohl beim Wochentag täuschte. Er sagte, die Privatklägerin 2 sei am Mittwoch oder Donnerstag (der 16. September 2014 war ein Dienstag) vor zwei Wochen total verzweifelt bei ihm erschienen. Sie habe ihm erzählt, sie sei vergewaltigt worden. Sie habe es einfach über sich ergehen lassen, es habe 7 Minuten gedauert etc. (pag. 1158 ff.). Auf Fotos identifizierte er klar «A.________» = «A.________ [Spitzname]» als denjenigen, welcher Frau E.________ vergewaltigt habe.